KI im Ausbildungsalltag: Was die Bundesnetzagentur empfiehlt – und wie Sie es anwenden können

Das erwartet Sie

Seit Februar 2025 ist der EU AI Act – auch bekannt als KI-Verordnung (KI-VO) – in Kraft. Er verpflichtet dazu, beim Einsatz von KI-Anwendungen wie ChatGPT & Co. KI-Kompetenzen zu schulen. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur für die Aufsicht über die Umsetzung des Gesetzes zuständig. Sie warnt ausdrücklich: Ein Mangel an KI-Kompetenz kann als Verletzung der Sorgfaltspflicht gelten – insbesondere, wenn daraus ein Schaden entsteht.

Das bedeutet: Ausbilderinnen und Ausbilder müssen Auszubildende im Umgang mit KI-Systemen anleiten und sensibilisieren. Da der EU AI Act dies nicht im Detail regelt, hat die Bundesnetzagentur im Juni 2025 konkrete Empfehlungen zur Förderung von KI-Kompetenz veröffentlicht.

Kernthemen

  • Ein kompakter Überblick über den EU AI Act und seine Bedeutung für die Ausbildung
  • Einblick in die aktuellen Empfehlungen der Bundesnetzagentur zur Vermittlung von KI-Kompetenz
  • Praktische Tipps für die Umsetzung im Ausbildungsalltag

Hinweis: Diese Veranstaltung dient zur allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung.

Allgemeine Informationen

Ort
Videokonferenz

Beginn
18.03.2026, 11:00 Uhr

Ende
18.03.2026, 11:45 Uhr

Mindestteilnehmerzahl
4

Maximalteilnehmerzahl
15
Kosten
Kostenlos
Trainer
Dr. Wolfgang König
Kontakt und Ansprechpartner

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