Bildungsgutschein
Ihre Chance für eine neue berufliche Zukunft.
Seit Januar 2003 gibt es die Möglichkeit für Arbeitssuchende und Arbeitnehmer von ihrem Arbeitsberater/-vermittler einen Bildungsgutschein zu erhalten.
Der Bildungsgutschein
- ist eine schriftliche Zusage für die Teilnahme an einer Weiterbildung
- ist eine Zusage der Kostenübernahme bei vorliegenden Voraussetzungen (die Weiterbildung muss nach §85 SGB III zugelassen sein)
- enthält das Bildungsziel (Weiterbildung oder Umschulung)
- enthält die Dauer der Weiterbildung/Umschulung
- enthält den regionalen Geltungsbereich (Tagespendelbereich; Ausnahmen sind möglich)
- ist 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig (innerhalb dieser Zeit muss der Gutschein eingelöst sein)
Arbeitssuchende und Arbeitnehmer können diesen Bildungsgutschein bei einem zugelassenen Bildungsträger einlösen.
Was müssen Sie bei der Einlösung des Bildungsgutscheines beachten?
- Sie können den Bildungsträger frei wählen
- vereinbaren Sie vor Einlösung des Bildungsgutscheines ein persönliches Beratungsgespräch mit dem Bildungsträger
- vergewissern Sie sich, dass der Bildungsträger für ihre gewünschte Weiterbildung/Umschulung zugelassen ist
- lösen Sie ihren Bildungsgutschein innerhalb der 3 Monate nach Ausstellungsdatum ein (danach verliert er seine Gültigkeit!)
- achten Sie darauf, dass der Bildungsträger ihrer Wahl die ergänzenden Angaben auf dem Bildungsgutschein ausfüllt und bei der Arbeitsagentur einreicht
Burnout erkennen und verhindern_beruflich und privat gesund bleiben
Unternehmer, Geschäftsführer, Existenzgründer, Fach- und Führungskräfte




